Mitglieder bestätigen den Vorstand des DPGSV In Breslau wurde am 14. Mai 2019 der bestehende…
Wir nahmen teil und schildern einige Eindrücke. Die Fachkonferenz Gesundheitswirtschaft und Gesundheitswesen im Rahmen der Oder-Partnerschaft März 2018 organisiert die Firma BioCon Valley® GmbH in Kooperation mit der Landesregierung, und zwar im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern.
Als Mitglied des Deutsch-Polnischen-Gesundheits- und Sozialverbandes (DPGSV) nahmen wir an der Fachkonferenz 21.03. – 22.03. teil.
Die Vorträge galten medizinischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Themen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen.
Zudem wurden universitäre Kooperationen zwischen Deutschland und Polen vorgestellt. Dabei wurde gezeigt, wie weit Projekte in einer Win-Win-Situation für beide Seiten entwickelt werden können.
Hier einige Eindrücke:
Dr. Sybilla Brzozowska-Mankowska vom Wojewodschaftskrankenhaus Zielona Gora
Dr. Sybilla Brzozowska-Mankowska stellte den polnischen Rettungsassistenten vor. Mit einer Bachelor-Ausbildung sind die Absolventen unter anderem befugt, Patienten in Narkose versetzen und einen Tubus zu legen, sowie einen zentralvenösen Zugang und dürfen circa 47 verschiedene Medikamente verabreichen.
Zudem dürfen Sie Maßnahmen von Ärzten, die keine explizite notfallmedizinische Ausbildung genossen haben, in Frage stellen.
Prof. Steffen Fleßa, Lehrstuhlinhaber ABWL und Gesundheitsmanagement der Universität Greifswald
Prof. Steffen Fleßa referierte über die wirtschaftlichen Grundlagen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.
So stellte er zum Beispiel Hexagone (Bienenwaben) als die flächenmäßig effizienteste Verteilung von Krankenhaus-Standorten dar.
Zusätzlich spielt die Distanzreibung eine große Rolle bei der Akzeptanz von Krankenhäusern durch Patienten. Überschreitet der Anfahrtsweg vom Heimatort zum Krankenhaus eine als Funktion darstellbare maximale Distanz, nehmen Patienten und Angehörige den Standort nicht an.
Künstliche Grenzen führen immer zu höheren Kosten der Patientenversorgung. Auch wirken Grenzen wohlfahrtssenkend, denn sie führen zu unterversorgten Regionen.
Rechtsanwalt Enrico Triebel, Schatzmeister des DPGSV
Enrico Triebel wies auf die unterschiedliche Umsetzung von Europäischem Recht in Polen und Deutschland hin.
Problematisch sei beispielsweise für Krankenhäuser in Deutschland, dass sie sich bei der Behandlung von polnischen Patienten auf Europäisches Recht verlassen. Es gibt dabei jedoch etwas zu beachten.
Die europäische Krankenversicherungskarte ist die Voraussetzung für eine Abrechnung der in Deutschland bei polnischen Patienten erbrachten medizinischen Leistungen und umgekehrt. Während Patienten in Deutschland von ihrer Krankenkasse automatisch diese Karte ausgehändigt bekommen, müssen polnische Patienten diese Karte individuell beantragen. Liegt die Karte zum Zeitpunkt der Behandlung in Deutschland noch nicht vor, kann das NFZ (Nationaler Gesundheitsfond in Polen) die Abrechnung verweigern.
Selbst wenn die Karte bei der Behandlung in Deutschland vorliegt, wird die Behandlungskosten nur in der Höhe erstattet, die in Polen üblich ist. Hier bleibt das in Deutschland behandelnde Krankenhaus auf dem Delta sitzen. Ursache sind die Unterschiede aufgrund des Währungsgefälles, der Kaufkraft und der in Deutschland höheren Behandlungskosten.
Mehr über den DPGSV e.V. finden Sie hier.
Mehr über die Fachkonferenz Gesundheitswirtschaft und Gesundheitswesen im Rahmen der Oder-Partnerschaft März 2018 finden Sie hier.